Die Ortsgemeinde Dauwelshausen beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Auf dem Geischnack, Auf der Loh, In der Asbach“, -Sondergebiet Photovoltaik-. Mit der beabsichtigten Planung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes (§ 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden. Der Geltungsbereich der Planänderung des Flächennutzungsplanes umfasst folgende Flurgrundstücke der Gemarkung Dauwelshausen, Flur 1, Flurstücke: 167 teilweise, 168, 169/1, 172 teilweise, 187/1 teilweise, 544/173, 545/173, 550/186 (teilweise), teilweise, 561/169, 562/169, 563/166, 611/166 teilweise, 612/166 teilweise und 613/166 teilweise. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan.
Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel, räumlicher Teilflächennutzungsplan Neuerburg, ist der Planbereich als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist zu ändern.
Das baurechtliche Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sieht zunächst eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vor. Somit wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet.
Die Planentwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes liegen hierzu in der Zeit vom 20.03.2023 bis einschl. 20.04.2023 während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08:00 - 12:00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - bis 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, öffentlich, gem. § 3 Abs. 1 BauGB, zur Einsichtnahme aus. Die Planentwurfsunterlagen (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht und Sichtfeldanalyse) sind während der Auslegungsfrist auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (www.vg-suedeifel.de; Rubrik; Aktuelles à Bauleitverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligungen) eingestellt. Während des Auslegungszeitraumes vom 20.03.2023 bis einschließlich 20.04.2023 hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von Jedermann schriftlich -auch in elektronischer Form per E-Mail oder Fax- bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, E-Mailadresse: info@vg-suedeifel.de, Fax-Nr. 06564 - 69 - 11260, eingereicht oder während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung zur Niederschrift vorgebracht werden.