Wer noch einen Antrag zur Teilnahme an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe für das im Sommer beginnende Schuljahr 2026/2027 stellen möchte, sollte dies jetzt tun.
Die Annahmefrist endet am 16. März 2026.
Die Antragsformulare wurden bereits an die Schüler ausgehändigt. Wer noch kein Formular erhalten hat, kann dies in den Schulsekretariaten erfragen.
| Alternativ ist ein Download möglich unter | |
| - | www.vg-suedeifel.de (Online-Dienste - Schulen und Kitas - Antrag auf Lernmittelfreiheit) |
| - | „LMF Online RLP“ (Service - Publikationen - Broschüren und Merkblätter - Schuljahr 2026/2027) |
Die Lernmittelfreiheit und auch die entgeltliche Ausleihe muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden, auch wenn sich an den auszugebenden Lernmitteln nichts ändert (z.B. Wiederholer oder Oberstufenschüler).
Die Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel ist zuständig für folgende Schulen:
| - | Grundschule Bollendorf |
| - | Grundschule Karlshausen |
| - | Grundschule Körperich |
| - | Grundschule Mettendorf |
Es gibt zwei Arten der Ausleihe:
| 1. | Die Ausleihe ohne Gebühr auf Antrag, ist für Schülerinnen und Schüler bestimmt, deren Eltern ein geringes Einkommen haben. Eltern, die an dieser Schulbuchausleihe teilnehmen möchten, müssen den Antrag bis zum Stichtag 16. März 2026 abgegeben haben. |
| 2. | Der Anmeldezeitraum für die Teilnahme gegen Gebühr folgt später, nämlich vom 08.05. – 02.06.2026. Die dazu erforderlichen Freischaltcodes werden in den Schulen bis spätestens 07. Mai 2026 an alle Schülerinnen und Schüler verteilt. |
| Informationen: | In den jeweiligen Schulsekretariaten oder |
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| Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel |
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| Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg |
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| Michaela Dimmer-Klee, Tel. 06564 69-12282 |
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| schulen@vg-suedeifel.de |