Aufnahme von Verbiss- und Schälschäden im Wald
In den Jagdbezirken:
• | Altscheid |
• | Biesdorf |
• | Gilzem |
• | Holsthum II |
• | Nusbaum III- Hardt |
• | Plascheid |
• | Scheuern |
finden die Aufnahmen der frischen Verbissschäden in den Monaten März bis Mai 2026 und im August 2026 die Aufnahme der Schälschäden für die sog. Forstbetriebliche Stellungnahme (früher „Waldbauliches Gutachten“) statt.
Jagdausübungsberechtigte und Jagdgenossen, denen das Verfahren nicht bekannt ist, können sich gerne beim Forstamt Neuerburg informieren.
Nach den jeweiligen Erhebungen können die Aufnahmeflächen auf Anfrage gemeinsam besichtigt werden.
Kontakt:
Forstamt Neuerburg, Herrenstr. 2, 54673 Neuerburg
Tel.: 06564-96070
E-Mail: forstamt.neuerburg@wald-rlp.de