Die Ortsgemeinde Kruchten beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Auf dem Scheid“. Im laufenden Bauleitverfahren wurden die bisherigen erforderlichen bauplanungsrechtlichen Verfahrensschritte durch die Ortsgemeinde vollzogen. Mit der beabsichtigten Planung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes (§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden. Der Flächennutzungsplan ist in einem Parallelverfahren durch die Verbandsgemeinde Südeifel anzupassen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung der Planentwurfsunterlagen bei der Verwaltung in der Zeit vom 23.09.2024 bis einschließlich zum 22.10.2024. Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die berührten benachbarten Gemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 / § 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.
Der Geltungsbereich der Planänderung zum Flächennutzungsplan umfasst folgende Flurgrundstücke: Kruchten, Flur 12, Flurstücke: 14, 16 teilweise, 17 teilweise, 18 teilweise, Flur 9, Flurstücke 98 teilweise und 100 teilweise und Flur 13, Flurstück 24 teilweise sowie die Gemarkung Körperich, Flur 12, Flurstücke 74/2 und 75/1. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Lageplan. Im Rahmen des laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahrens beschloss der Verbandsgemeinderat Südeifel in seiner Sitzung vom 10.02.2026 die Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange/berührte benachbarte Gemeinden gemäß den §§ 4 Abs. 2 / § 2 Abs. 2 BauGB.
Die Entwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht, Sichtfeldanalyse und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen) stehen Ihnen während der Zeit vom 09.03.2026 bis einschließlich 08.04.2026 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (www.vg-suedeifel.de; Rubrik - Bürgerservice - Bekanntmachungen - Bauleitplanverfahren) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg aus.
Während des Auslegungszeitraumes vom 09.03.2026 bis einschließlich 08.04.2026 können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 – 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel abgegeben bzw. vorgebracht werden.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
Umweltbericht zur Änderung des Teil-FNP Neuerburg VG Südeifel – Änderungsbereich OG Kruchten/Körperich mit Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile; darauf aufbauend Aussagen zu den Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden/Fläche (Baugrundverhältnisse, Versiegelung, Altablagerungen), Wasser (Grund- und Oberflächengewässer, Sturzflutgefahren und Abflusskonzentrationen), Klima/Luft, Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt (Biotope, Artenschutz, NATURA-2000-Gebiete, geschützte Biotope gem. §30 BNatSchG/§15 LNatSchG), Landschaft und Erholung (Visuelle Wirkung, Landschaftsbild, Auswirkungen auf Wander- und Radwege), Mensch/menschliche Gesundheit (Geräusch-, Geruchs- und Lichtimmissionen), Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Darlegung möglicher Maßnahmen zur Minimierung, Vermeidung und zum Ausgleich. Von entsprechenden Fachgutachtern erstelltes Entwässerungskonzept und erstellter Ausnahmeantrag gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG.
Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB:
Hinweise zur geophysikalischen Prospektion; Hinweise zur Anzeige archäologischer Funde (GDKE); Hinweis zum fehlenden Ortslagenausschnitt von Körperich; Verweis auf Stellungnahme zum Bebauungsplan: Hinweis zur Darstellung der Privaten Grünflächen auf dem Plan; Bitte um Ergänzung der Festsetzung zur Einsaat der Straßen- und Wegesäume und der Öffentlichen Grünfläche zur Verbesserung der Außengebietsentwässerung (Regiosaatgut mit 30% Kräuteranteil verwenden); Bitte um Ergänzung weiterer Festsetzungen für die „Fläche für Aufschüttungen“; Hinweis zur Aufnahme der externen Kompensationsmaßnahme unter Hinweise; Bitte um Ergänzung der Informationen bezüglich externer Kompensationsfläche K im Umweltbericht; Hinweis zu Sicherungen der externen Maßnahmefläche; Hinweis zur Eintragung in das Kompensationsverzeichnis (KV Bitburg-Prüm); Hinweise zu Boden und Baugrund sowie Bergbau/Altbergbau (Landesamt für Geologie und Bergbau); Hinweise zu Starkregen, Entwässerung (SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz)
Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Wir weisen darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).