Titel Logo
Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land

zur Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2021

Die Verbandversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land hat in der Sitzung am 08.02.2023 den Jahresabschluss 2021 festgestellt und gleichzeitig dem Verbandvorsteher und den betroffenen stellvertretenden Verbandvorstehern die Entlastung gemäß § 114 GemO, in Verbindung mit § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982, erteilt. Gleichzeitig wurde beschlossen den Buchgewinn in Höhe von 42.691,44€ mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die mit der Pflichtprüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2021 erteilt. Der Jahresabschluss 2021, nebst Anlagen, liegt gemäß § 27, Abs. 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05.10.1999, in Verbindung mit § 90 Abs. 1 GemO, an sieben Werktagen und zwar vom 20.03.2023 bis einschließlich 28.03.2023 beim Wasserwerk Trier-Land -Zweckverband-, im technischen Dienstleistungszentrum Trier-Land, Außenstelle Bischofstraße 7, 54311 Trierweiler (Industriegebiet), während der Dienststunden, in Zimmer 603, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Gerne kann ein Termin zur Einsichtnahme unter der Telefonnummer 0651 9798 -603 vereinbart werden.

54311 Trierweiler, 07.03.2023
Wasserwerk Trier-Land
-Zweckverband-
Jürgen Karst, Werkleiter