für die Freibadsaison ab dem 01.05.2024
für das Freibad Aquafun in Neuerburg.
Es handelt sich wahlweise um eine kurzfristige Beschäftigung gem. § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV (Saisonarbeitskraft) oder um eine geringfügigen Beschäftigung § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV.
Die Entlohnung erfolgt aufgrund angeordneter und tatsächlich geleisteter Arbeitsstunden.
Das Arbeitsverhältnis ist befristet bis zum Ende der Freibadesaison, längstens bis zum 31.10.2024.
Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbungen bis zum 31.03.2024 an
Verbandsgemeinde Südeifel
Personalbüro
Pestalozzistraße 7
54673 Neuerburg
Tel.: 06564-69 11231
personalbuero@vg-suedeifel.de
zu richten.