In der Ortsgemeinde Obergeckler ist für die Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin/des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters bis zum 24.02.2025, 18.00 Uhr, kein Wahlvorschlag eingegangen. Dies hat der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Obergeckler in der Sitzung zur Zulassung der Wahlvorschläge festgestellt.
Deshalb findet in der Ortsgemeinde Obergeckler die Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin/ des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters nicht durch Urwahl statt.
Die Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin/des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters erfolgt später durch den neu gewählten Ortsgemeinderat (§ 53 Abs. 2 GemO) gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO.