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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 11/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Mettendorf

Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Mettendorf für das Teilgebiet „Heiligenberg und Hangenberg“, (Sondergebiet Photovoltaik);

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ortsgemeinde Mettendorf beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Heiligenberg und Hangenberg“ zur Ausweisung eines Sondergebietes für Photovoltaikanlagen. Im Rahmen des laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes beschloss der Ortsgemeinderat Mettendorf in seiner Sitzung vom 11.02.2026 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Bebauungsplan umfasst folgenden Geltungsbereich (Plangebiet):

Gemarkung Mettendorf, Flur 14, Flurstück 22 und Flur 15, Flurstücke 78, 79, 80, 104 teilweise und 122 teilweise. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan ersichtlich. Für die Belange des Umwelt- u. Naturschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Beides erfolgt parallel zum laufenden Bauleitplanverfahren. Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan (Planurkunde mit Textfestsetzungen, Begründung, Umweltbericht mit Anlagen, Sichtfeldanalyse, Bestandsplan Biotoptypen, Untersuchung Avifauna sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen) stehen Ihnen während der Zeit vom 16.03.2026 bis einschließlich 15.04.2026 gemäß

§ 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (unmittelbar auf der Startseite www.vg-suedeifel.de unter „Bürgerservice“ {{gt}} Bauleitplanverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligungen) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 16.03.2026 bis einschließlich 15.04.2026 können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 – 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Folgende umweltbezogene Informationen/Stellungnahmen liegen vor:

Begründung inkl. Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander.

Dem Umweltbericht sind folgende zusätzlichen Anlagen beigefügt: Karte mit dem Bestand der Biotoptypen, ein Bericht zur Untersuchung der Avifauna bzw. der betroffenen Vogelarten und eine Karte, welche die Bereiche in der Landschaft zeigt, von denen die geplante Anlage einsehbar ist (Sichtfeldanalyse).

Weiterhin können folgende umweltbezogene Stellungnahmen eingesehen werden, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB sowie der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind:

Natur- und Landschaftsschutz

Stellungnahme des Forstamts Neuerburg vom 08.09.2025 (Hinweise zu angrenzenden Waldbeständen und Anregungen zu berücksichtigender Waldabstände), Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 11.09.2025 (Hinweise und Anregungen zur Einsaat der Fläche, zu Lärmimmissionen, zum nächstgelegenen FFH-Gebiet, zur Bewirtschaftung der Anlagenfläche und zur Eintragung in das Kompensationsflächenverzeichnis des Landes)

Mensch und menschliche Gesundheit

Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 11.09.2025 (Hinweise zum Immissionsschutz)

Wasser / Abwasser

Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz vom 11.09.2025 (Hinweise zur Starkregenvorsorge), Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 11.09.2025 (Hinweise zur Starkregenvorsorge)

Boden und Geologie

Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 12.09.2025 (allgemeine Hinweise zu Boden und Baugrund)

Kultur- und Sachgüter

Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz vom 14.08.2025 (Hinweise zu Kleindenkmälern)

54675 Mettendorf, den 05.03.2026
Ortsgemeinde Mettendorf
(Siegel), gez. Manfred Reinard
Ortsbürgermeister