Liebe Hundehalterinnen, liebe Hundehalter
Ich bitte um euer Verständnis und weise darauf hin, dass Hundekot zu beseitigen ist und Leinenpflicht innerorts besteht. Hunde dürfen weder tags noch nachts innerhalb der bebauten Ortslage frei umherlaufen. Über die geltende Gefahrenabwehrverordnung, Anleinpflicht und Beseitigung des Hundekots wendet euch gerne an die VG (Ordnungsamt). Fragen werden gerne entgegengenommen. Vielen Dank für eure Rücksichtnahme.