Karfreitag und Ostermontag machen zwei Vorverlegungen des Redaktionsschlusses erforderlich.
Die Beiträge für die 14. Kalenderwoche müssen bis
Mittwoch, 25.03.2026, 12.00 Uhr,
die Beiträge für die 15. Kalenderwoche müssen bis
Dienstag, 31.03.2026, 11 Uhr,
der Verbandsgemeindeverwaltung vorliegen.
Wir bitten um Beachtung!