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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 12/2026
Seite 6 - besondere Veranstaltungen
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Hinweise des Wahlamtes für das Wahlwochenende

Wahl zum 19. Landtag von Rheinland-Pfalz

am 22. März 2026

Wahllokale:

Insgesamt 56 Wahllokale, veröffentlicht in der vorangegangenen Ausgabe Nr. 11 des Mitteilungsblattes der Verbandsgemeinde Südeifel vom 13 März 2026 sind für die Wählerinnen und Wähler am Wahltag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Briefwahl

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 20.03.2026, 15.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel beantragt werden. Diese stellen bis dahin noch am Verwaltungssitz Neuerburg, Zimmer 1, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg aus.

Grundsätzlich nur im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahlsonntag, 15.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Wahlamt) gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Stimmberechtigte, die ohne ihr Verschulden nicht im Wählerverzeichnis eingetragen worden sind.

Versichert ein Stimmberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, 21.03.2026, 12.00 Uhr, noch ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Die Erteilung der Wahlscheine für diese Fälle kann

  • am Samstag, 21.03.2026 zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr und
  • am Wahlsonntag, 22.03.2026 zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr

nach telefonischer Absprache mit dem Wahlamt bei der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen, sofern die jeweilige Frist eingehalten worden ist. Das Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung ist in dieser Zeit

unter der Rufnummer (0 65 64) 69 18500

zu erreichen.

Abschließend wird auf die öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung von Wahlscheinen vom 05. Februar 2026 und die allgemeine Wahlbekanntmachung vom 03. März 2026 an gleicher Stelle verwiesen.

Neuerburg, 12. März 2026
Verbandsgemeindeverwaltung
Südeifel
Pestalozzistr. 7
54673 Neuerburg
-Ihr Wahlamt-