Soweit in diesem Mitteilungsblatt eine Sitzung des Verbandsgemeinderates/ Stadt-rates/ Ortsgemeinderates bekannt gemacht wird und in der Tagesordnung ein Tagesordnungspunkt mit der Bezeichnung „Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan“ vorgesehen ist, gilt hierfür Folgendes:
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat/Stadtrat/Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme für die Einwohner der Gemeinde aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen als Sitzungsunterlage im Internet unter www.vg-suedeifel.de in dem Bereich „Ratsinformationssystem“ zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde/Stadt/Ortsgemeinde haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab der Bekanntmachung der jeweiligen Sitzung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch an buergerhaushalt@vg-suedeifel.de einzureichen. Der Gemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |