Die Ortsgemeinde Irrel beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Prümzurlayer Straße, Am Kreisel“. Im laufenden Bauleitverfahren wurden die bisherigen erforderlichen bauplanungsrechtlichen Verfahrensschritte durch die Ortsgemeinde vollzogen. Mit der beabsichtigten Planung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Mischgebietes (§ 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden. Der Flächennutzungsplan ist in einem Parallelverfahren durch die Verbandsgemeinde Südeifel anzupassen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung der Planentwurfsunterlagen bei der Verwaltung in der Zeit vom 23.12.2024 bis einschließlich zum 29.01.2025. Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die berührten benachbarten Gemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 / § 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.
Der Geltungsbereich der Planänderung zum Flächennutzungsplan umfasst folgende Flurgrundstücke: Gemarkung Irrel, Flur 53, Flurstücke: 60 und 152. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Lageplan. Im Rahmen des laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahrens beschloss der Verbandsgemeinderat Südeifel in seiner Sitzung vom 06.03.2025 die Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange/berührte benachbarte Gemeinden gemäß den §§ 4 Abs. 2 / § 2 Abs. 2 BauGB.
Die Entwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Planzeichnung, Begründung mit integriertem Umweltbericht, bereits eingegangene Stellungnahmen, Schalltechnische Untersuchung zur Geräuscheinwirkung d. Gewerbe u. Straßenverkehr, Schallimmissionsprognose zum Planvorhaben Gewerbenutzungen, Lageplan, Abwägungstabelle) stehen Ihnen während der Zeit vom 31.03.2025 bis einschließlich 30.04.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (unmittelbar auf der Startseite www.vg-suedeifel.de unter „Pläne & Karten“ {{gt}} Bauleitplanverfahren) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“ im Gesundheitszentrums Neuerburg, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg aus. Während des Auslegungszeitraumes vom 31.03.2025 bis einschließlich 30.04.2025 können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 – 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“ im Gesundheitszentrums Neuerburg, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.
Umweltbericht
Umweltbericht (in die Begründung integriert) zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile; darauf aufbauend Aussagen zu den Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden/Fläche (Bodenverhältnisse, Versiegelung, Altablagerungen), Wasser (Grund- und Oberflächengewässer, Sturzflut-Gefahrenkarte und Überschwemmungsgebiet), Klima/Luft, Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt (Biotopkartierte Flächen, geschützte Biotope gem. §30 BNatSchG/§15 LNatSchG, Artenschutz, Schutzgebiete, NATURA-2000-Gebiete), Landschaft und Erholung, Mensch/menschliche Gesundheit (Wohnen, Geräuschimmissionen und -emissionen), Bau- und Bodendenkmale sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Darlegung möglicher Maßnahmen zur Minimierung, Vermeidung und zum Ausgleich als Vorgabe an den Bebauungsplan.
Gutachten
FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (als Anhang zur Begründung)
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan - Gewerbe
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan - Gewerbe und Verkehr
Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Anregungen zu den Belastungen durch Starkregen, Verweis auf die Starkregenkarte des LfU; zur Entwässerung; zum anlagenbezogenen Immissionsschutz; zu den Bodenverhältnissen (Empfehlung Baugrundgutachten)
Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Wir weisen darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).