Die Ortsgemeinde Sevenig bei Neuerburg beabsichtigt die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Am Weidenfluß/Auf der Stöhr/Auf der Straße/Aufm Dauelserweg“ – Sondergebiet Photovoltaik, um ca. 5,49 ha auf insgesamt ca. 19,74 ha. Im laufenden Parallelverfahren zur Änderung des Räumlichen Teilflächennutzungsplan für den Bereich ´Neuerburg´ wurden die bisher erforderlichen Verfahrensschritte vollzogen. Der Verbandsgemeinderat Südeifel hat am 10.10.2024 die Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung aus dem Zeitraum vom 31.10.2022 bis 30.11.2022 gem. § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) vorgenommen. Aufgrund der angestrebten Erweiterung des Geltungsbereichs ergeben sich abwägungsbeachtliche Änderungen, die Auswirkungen auf die Planentwurfsunterlagen haben. Der Verbandsgemeinderat beschloss folglich in seiner Sitzung vom 10.10.2024 eine Änderung des Planentwurfes sowie eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich der Planänderung des Flächennutzungsplanes umfasst nunmehr folgende Flurgrundstücke der Gemarkung Sevenig bei Neuerburg, Flur 1, Flurstücke: 117/7, 118/2, 133, 134, 135, 319/147 teilweise, 327/145, 328/145, 331/145, 342/132, 343/132, 374/118, 375/145 und 376/145 und Flur 3, Flurstücke: 71 (teilweise), 72, 73, 74, 75, 77, 78, 82, 83, 84, 85, 88, 89, 101/80, 114/55 (teilweise), 116/79, 117/80, 118/80, 119/86, 120/86, 121/76, 60/81 (teilweise), 161/81, 162/80, 163/80, 168/87, 169/87, 170/87 und 171/87. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan. Für die Belange des Umwelt- u. Naturschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Beides erfolgt parallel zum laufenden Bauleitplanverfahren.
Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel, räumlicher Teilflächennutzungsplan ´Neuerburg´, ist der Planbereich derzeit als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend anzupassen, eine Darstellung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO hier erforderlich.
Die Entwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Lageplan, bereits eingegangene Stellungnahmen, Gutachten Naturpark Südeifel, Plan zu Sichtfeldanalyse sowie kumulierender Wirkung der Sichtfelder, Steckbrief zum Standort, Kartenzeichnung zur Betroffenheit Erlebnisräume, Abwägungstabelle) stehen Ihnen während der Zeit vom 31.03.2025 bis einschließlich 30.04.2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (unmittelbar auf der Startseite www.vg-suedeifel.de unter „Pläne & Karten“ {{gt}} Bauleitplanverfahren) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“ im Gesundheitszentrums Neuerburg, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg aus.
Während des Auslegungszeitraumes vom 31.03.2025 bis einschließlich 30.04.2025 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von Jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 – 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“ im Gesundheitszentrums Neuerburg, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.
Folgende umweltbezogene Informationen/Stellungnahmen liegen vor:
- Begründung inkl. Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander. Dem Umweltbericht ist zudem ein Gutachten zu den Auswirkungen der Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf den Schutzzweck des Naturparks Südeifel“ und das Landschaftsbild inkl. Sichtfeldanalyse als Anlage beigefügt.
Weiterhin können folgende umweltbezogene Stellungnahmen eingesehen werden, die im Zuge der Beteiligungsverfahren eingegangen sind:
| Natur- und Landschaftsschutz | |
| - | Stellungnahme des Forstamts Neuerburg vom 06.04.2022 sowie vom 03.11.2022 |
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| (Hinweise zu angrenzenden Waldbeständen und Anregungen zu berücksichtigender Waldabstände) |
| - | Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer vom 19.04.2022 |
| (Einbindung in das Landschaftsbild) |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 21.04.2022 |
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| (Hinweise und Anregungen zu Waldabstand, Ausgleichsflächen, Naturpark Südeifel (vertiefte Prüfung der Vereinbarkeit mit den entsprechenden Schutzzwecken), gesetzlich geschützte Biotope |
| - | Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom 14.04.2022 |
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| (Hinweise zum Naturpark und der Erholungsfunktion des Gebietes) |
| Mensch und menschliche Gesundheit | |
| - | Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom 14.04.2022 |
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| (Hinweise zum Immissionsschutz) |
| Wasser / Abwasser | |
| - | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz vom 04.04.2022 |
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| (Hinweise zu Oberflächenabfluss und Starkregenvorsorge) |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 21.04.2022 |
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| (Hinweise zu Gewässern und Oberflächenabfluss) |
| Boden und Geologie | |
| - | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz vom 04.04.2022 |
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| (Hinweise einer ehemaligen Ablagerungsstelle) |
| Kultur- und Sachgüter | |
| - | Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe vom 11.04.2022 |
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| (Hinweise zum Flächendenkmal „Westwall und Luftverteidigungszone West“) |
| Landwirtschaftliche Belange | |
| - | Stellungnahme des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau e.V. vom 06.04.2022 sowie vom 04.11.2022 (Hinweise auf das Positionspapier des Verbandes) |
| - | Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 13.04.2022 und 02.11.2022 |
| - | Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom 14.04.2022 und 26.10.2022 |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 24.11.2022 |
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| (Anregungen und Hinweise zur Prüfung der agrarstrukturellen Belange im weiteren Verfahren) |