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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kruchten für die Jahre 2026 und 2027

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der zuletzt geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung am 04.02.2026 beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2026

2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf

591.651 €

612.709 €

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

718.934 €

661.080 €

Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

-127.283 €

-48.371 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

-124.668 €

-36.151 €

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

34.830 €

0 €

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

430.300 €

1.350.000 €

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-395.470 €

-1.350.000 €

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

520.138 €

1.386.151 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2026

2027

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

387.600 €

1.350.000 €

Zusammen auf

387.600 €

1.350.000 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

2026

2027

70.942 €

102.880 €

§ 5 Steuersätze

2026

2027

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

345 v. H.

345 v. H.

- Grundsteuer B

465 v. H.

465 v. H.

- Gewerbesteuer

380 v. H.

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

50 €

50 €

- für den zweiten Hund

100 €

100 €

- für jeden weiteren Hund

120 €

120 €

- für jeden gefährlichen Hund

420 €

420 €

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz in der derzeit geltenden Fassung werden wie folgt festgesetzt:

Friedhof

2026

2027

Friedhofunterhaltungsgebühren

je Grabstelle

25 €

25 €

Wahlgrabstelle - Verleihung

Nutzungsrecht

260 €

260 €

Wahlgrabstelle - Wiedererwerb

150 €

150 €

Rasenurnengrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht einschl. lfd. Unterhaltung für 20 Jahre

510 €

510 €

Beisetzung einer weiteren Urne

150 €

150 €

Leichenhalle - Nutzungsgebühr

bis 4 Tage einschl. Kühlzelle

25 €

25 €

Leichenhalle - Nutzungsgebühr

bis 4 Tage einschl. Kühlzelle für nicht Ortsansässige

35 €

35 €

Vorkühlraum

2026

2027

Vorkühlraum - Nutzung je Tag

4 €

4 €

Dorfgemeinschaftshaus

2026

2027

Dorfgemeinschaftshaus Nutzung

für Ortsansässige

150 €

150 €

Dorfgemeinschaftshaus Nutzung

für Auswärtige

200 €

200 €

Dorfgemeinschaftshaus Kaution

pro Veranstaltung

100 €

100 €

Dorfgemeinschaftshaus Bei mehrtägigen Veranstaltungen gilt ab dem zweiten Tag der Gebührensatz in Höhe von

50 %

50 %

Dorfgemeinschaftshaus

Reinigungspauschale

60 €

60 €

Dorfgemeinschaftshaus zusätzlicher Reinigungsaufwand (je 1/2 Std.)

10 €

10 €

Sportplatz

2026

2027

Sportplatzgebäude Gesamtnutzung - Nutzungsgebühr je Tag

50 €

50 €

Schutzhütte

2026

2027

Schutzhütte Nutzung

für Ortsansässige

50 €

50 €

Schutzhütte Nutzung für Auswärtige

100 €

100 €

Schutzhütte Kaution

200 €

200 €

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 2.064.805 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 2.019.377 €. und zum 31.12. 2026 1.892.094 € sowie zum 31.12.2027 1.843.723 €.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € (2026) und 1.000 € (2027) überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen

Ortsgemeinde Kruchten, den 12.03.2026
gez. Ortsbürgermeister Stefan Billen

Hinweis zur Bekanntmachung:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung an den folgenden sieben Werktagen während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, er die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Kruchten, den 12.03.2026
gez. Ortsbürgermeister Stefan Billen