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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Rechtsverordnung

nach § 12 Absatz 2 LMAMG Rheinland-Pfalz über die Freigabe von Marktsonntagen in der Ortsgemeinde Bollendorf am 12.04.2026, 10.05.2026, 07.06.2026, 28.06.2026, 12.07.2026, 16.08.2026, 06.09.2026 und 27.09.2026

Aufgrund des § 12 Absatz 2 LMAMG Rheinland-Pfalz vom 3. April 2014 (GVBI. 2014, 40) wird für die Ortsgemeinde Bollendorf folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Es dürfen in der Ortsgemeinde Bollendorf, am Sonntag, den 12.04.2026, 10.05.2026, 07.06.2026, 28.06.2026, 12.07.2026, 16.08.2026, 06.09.2026 und 27.09.2026 gewerbliche Märkte jeweils in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr stattfinden.

§ 2

An den jeweiligen Marktsonntagen dürfen lediglich privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Absatz 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG durchgeführt werden.

§ 3

Vor Antragstellung zur Festsetzung eines privilegierten Spezialmarktes im Sinne des § 6 Absatz 2 LMAMG und eines Floh- und Trödelmarktes gemäß § 8 LMAMG hat der Veranstalter des jeweiligen Marktes eine Teilnehmerliste von mindestens 10 Gewerbetreibenden vorzulegen.

§ 4

Die Vorschriften des LMAMG Rheinland-Pfalz in der zurzeit geltenden Fassung sind zu beachten. Zuwiderhandlungen werden gemäß § 20 LMAMG Rheinland-Pfalz mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet.

§ 5

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie tritt am 28. September 2026 außer Kraft.

Irrel, 16. März 2026
Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel
gez. Anna Carina Krebs, Bürgermeisterin