Die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Gentingen/Roth werden hiermit zu einer Versammlung für Freitag, den 17.04.2026, Beginn 20:00 Uhr, in die Gaststätte Bormann-Wenzel (Zur Brennerei) in Gentingen eingeladen.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Jahresberich / Kassenbericht 2025 - 2026 |
| 3. | Wahl der Kassenprüfer |
| 4. | Kassenprüfung |
| 5. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 6. | Verwendung des Reinerlöses der Jagdpacht 2025 - 2026 |
| 7. | Verschiedenes |
Jeder Jagdgenosse-/in kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-,
forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.
Das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster), gleichzeitig Stimmliste, liegt in der Zeit vom 02.04.2026 bis 16.04.2026 in der Wohnung des Jagdvorstehers,Ourtalstr.55,54675 Roth, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen offen. Während dieser Zeit können Berichtigungen
bzw. Ergänzungen des Grundflächenverzeichnisses unter Vorlage eines neuen Grundbuchauszuges vorgenommen werden. Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, so gelten die Verzeichnisse mit Ablauf der Frist als festgelegt.