In der Stadt Neuerburg ist für die Wahl der ehrenamtlichen Stadtbürgermeisterin/des ehrenamtlichen Stadtbürgermeisters bis zum 31.03.2025, 18.00 Uhr, kein Wahlvorschlag eingegangen. Dies hat der Wahlausschuss der Stadt Neuerburg in der Sitzung zur Zulassung der Wahlvorschläge am 04.04.2025 festgestellt.
Deshalb findet in der Stadt Neuerburg die Wahl der ehrenamtlichen Stadtbürgermeisterin/des ehrenamtlichen Stadtbürgermeisters nicht durch Urwahl statt.
Die Wahl der ehrenamtlichen Stadtbürgermeisterin/des ehrenamtlichen Stadtbürgermeisters erfolgt nun durch den Stadtrat der Stadt Neuerburg (§ 53 Abs. 2 GemO) gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO.