Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 16/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Redaktionsschlussvorverlegung
Durch den Feiertag „Tag der Arbeit“ ist eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses erforderlich.
Die Beiträge für die 19. Kalenderwoche müssen bis
Mittwoch, 30. April 2025, 12.00 Uhr,
der Verbandsgemeindeverwaltung vorliegen.
Später eingehende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wir bitten um Beachtung!
Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel
16.04.2024