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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 17/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Redaktionsschlussvorverlegung

Durch den Feiertag „Tag der Arbeit“ ist eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses erforderlich.

Die Beiträge für die 19. Kalenderwoche müssen bis Mittwoch, 30. April 2025, 12.00 Uhr, der Verbandsgemeindeverwaltung vorliegen.

Später eingehende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Wir bitten um Beachtung!

Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel
10.04.2025