Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Redaktionsschlussvorverlegung
Durch den Feiertag „Christi Himmelfahrt“ ist eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses erforderlich.
Die Beiträge für die 20. Kalenderwoche müssen bis
Mittwoch, 08. Mai 2024, 12.00 Uhr,
der Verbandsgemeindeverwaltung vorliegen.
Später eingehende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wir bitten um Beachtung!
Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel
22.04.2024