Titel Logo
Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel; Änderung des Räumlichen Teilflächennutzungsplans für den Bereich `Irrel´, Bereich Ortsgemeinde Eisenach Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Änderung des Räumlichen Teilflächennutzungsplans für den Bereich `Irrel´, Bereich Ortsgemeinde Eisenach

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ortsgemeinde Eisenach beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Greifengrund, Im alten Berg und Unter dem Menninger Weg“ (Sondergebiet Photovoltaik). Mit der beabsichtigten Planung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes gem. § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden.

Der Geltungsbereich der Planänderung umfasst folgende Flurgrundstücke der Gemarkung Eisenach:

Flur 11, Flurstücke 4 und 5 sowie Flur 18, Flurstücke 16, 20 und 21. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan.

Das baurechtliche Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sieht zunächst eine frühzeitige

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vor. Somit wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet.

Die Entwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht und Sichtfeldanalyse) stehen Ihnen während der Zeit vom 04.05.2026 bis einschließlich 03.06.2026 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (unmittelbar auf der Startseite www.vg-suedeifel.de unter „Bürgerservice“ > Bauleitplanverfahren) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 04.05.2026 bis einschließlich 03.06.2026 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von Jedermann abgegeben werden. Diese

sollen elektronisch übermittelt (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 – 11260 oder zur Niederschrift während der

Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel

54673 Neuerburg, den 23.04.2026
(Siegel), gez. Anna Carina Krebs
Bürgermeisterin