Durch den Feiertag „Christi Himmelfahrt“ ist eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses erforderlich.
Die Beiträge für die 21. Kalenderwoche müssen bis
Mittwoch, 17. Mai 2023, 12.00 Uhr,
der Verbandsgemeindeverwaltung vorliegen.
Später eingehende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wir bitten um Beachtung!