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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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2. Bewerbungsrunde für ein Baugrundstück in der Ortsgemeinde Körperich in den Baugebieten „Auf dem Wehr“ und „Hüttinger Straße zwischen Hausnummer 8 und 14“

In der Ortsgemeinde Körperich werden zeitnah die Baugebiete „Auf dem Wehr“ sowie „Hüttinger Straße zwischen Hausnummer 8 und 14“ erschlossen.

In einer ersten Vergaberunde wurden bereits einige Baugrundstücke an Interessenten vergeben.

Da noch Baugrundstücke übrig sind, kommt es nun zu einer zweiten Vergaberunde, in der sich interessierte Personen melden können.

Ziel der Ortsgemeinde Körperich bleibt weiterhin, dass junge Familien aus Körperich und Umgebung sich dauerhaft in der Ortsgemeinde Körperich niederlassen und ihr weiteres Leben hier verbringen können.

Für die Bewerbung ist der Vordruck der Gemeinde Körperich zu verwenden, die der Bewerber ausschließlich auf der offiziellen Homepage der Ortsgemeinde Körperich (https://koerperich.org) erhält. Neben diesem Vordruck „Bewerbung“ muss auch der Vordruck „Fragenkatalog zur Bewerbung“ ausgefüllt und bis zum 27.05.2025 Uhr bei Ortsbürgermeister Hermann-Josef Hecker (In der Acht 3, 54675 Körperich) in Schriftform abgegeben werden. Eine Berücksichtigung später eingehender Bewerbungen erfolgt nicht. Eine Bewerbung per sozialer Medien, E-Mail und anderer Kommunikationswege ist nicht möglich.

Auf der Homepage finden Sie auch eine Übersicht über die noch verfügbaren Grundstücke.

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner nach LPartG sowie Personen, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, werden gebeten, sich gemeinsam zu bewerben, Der Vordruck ist dementsprechend ausgelegt. Bewerbungen von juristischen Personen, Maklern sowie Bauträgern sind nicht erwünscht. Bewerber, die bereits Eigentümer bebauter oder unbebauter Baugrundstücke auf der Gemarkung Körperich sind, können nachrangig behandelt werden. Bewerber, die in der ersten Vergaberunde nicht berücksichtigt wurden, sind nicht von der zweiten Runde ausgenommen.

Der Kaufpreis pro Quadratmeter liegt bei 210 Euro.

Die Verkauf eines Baugrundstücks erfolgt grundsätzlich nur, wenn sich der Bewerber kaufvertraglich verpflichtet, einerseits auf dem erworbenen Grundstück innerhalb von fünf Jahren das Gebäude bezugsfertig fertigzustellen und andererseits keinen Weiterverkauf des Grundstückes im unbebauten oder teilweise bebauten Zustand vorzunehmen sowie mindestens eine Wohneinheit in dem zu errichteten Wohnhaus für die Dauer von 5 Jahren selbst zu nutzen.

Die Bewerbung begründet keine unmittelbaren Rechtsansprüche und hat keine Rechtswirkung nach außen. Ein Rechtsanspruch auf eine Bauplatzvergabe besteht nicht.

Die Ortsgemeinde Körperich