In der Gemeinde Wallendorf ist die Straßenreinigungspflicht per Satzung geregelt und auf die Eigentümer oder Besitzer übertragen.
Das umfasst vor allem den Bewuchs in den Ablaufrinnen, die Sichtverschlechterung durch Hecken und Sträucher und die dadurch entstandene Beeinträchtigung für Fußgänger und Autofahrer.
Alle betroffenen Bewohner werden gebeten, dies zu beachten und entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung zu ergreifen. Neben dem Sicherheitsaspekt wird auch das Erscheinungsbild der Gemeinde verbessert.