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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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R E C H T S V E R O R D N U N G nach § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) über die Festsetzung von Marktsonntagen in der Ortsgemeinde Roth an der Our

nach § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) über die Festsetzung von Marktsonntagen in der Ortsgemeinde Roth an der Our

Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014, veröffentlicht am 17.04.2014 (GVBL. Rheinland-Pfalz Nr. 5 S. 40), wird für die Ortsgemeinde Roth an der Our folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Am Sonntag, den 02.07.2023 darf in der Ortsgemeinde Roth an der Our in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr ein Marktsonntag stattfinden.

§ 2

1) An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 und. 2 sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.

2) An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG in der Ortsgemeinde Roth an der Our durchgeführt werden.

§ 3

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Rechtsverordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 20 Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte geahndet.

§ 4

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt am 03.07.2023 außer Kraft.

Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel
Neuerburg, 11.05.2023
Moritz Petry, Bürgermeister