Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit §§ 95 ff Gemeindeordnung (GemO) – in den jeweils geltenden Fassungen – am 20.03.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 994.296 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 994.296 Euro |
| der Jahresüberschuss auf | 0 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | - 87.470 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 87.470 Euro |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 150.000 Euro. |
(Verbandsumlage)
Gemäß § 9 der Verbandsordnung erhebt der Zweckverband Naturpark Südeifel zur Deckung des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs, von seinen Verbandsmitgliedern eine Umlage.
Die Berechnung der Umlage bezieht sich auf den Finanzbedarf nach Berücksichtigung des Festbetrages durch den Verein Naturpark Südeifel in Höhe von 17.500,00 €.
Die von den Verbandsmitgliedern aufzubringende Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2026 wird auf 147.481 € angesetzt und ist von den Mitgliedern mit dem auf sie entfallenden Anteil am 01.04.2026 an den Zweckverband zu entrichten.
Auf die einzelnen Verbandsmitglieder entfallen folgende Umlagebeträge:
| Eifelkreis Bitburg-Prüm | 47,1 % | 61.221 EUR |
| Landkreis Trier-Saarburg | 3,3 % | 4.290 EUR |
| Verbandsgemeinde Arzfeld | 10,8 % | 14.038 EUR |
| Verbandsgemeinde Bitburger Land | 5,2 % | 6.758 EUR |
| Verbandsgemeinde Südeifel | 30,3 % | 39.384 EUR |
| Verbandsgemeinde Trier-Land | 3,3 % | 4.290 EUR |
| Verein Naturpark Südeifel | Festbetrag | 17.500 EUR |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 (vorläufiges Ergebnis) beträgt | 207.144 EUR |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt voraussichtlich | 207.144 EUR |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 beträgt voraussichtlich | 207.144 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 30.000,00 Euro überschritten sind. (vgl. § 29 der Geschäftsordnung des Zweckverbandes Naturpark Südeifel.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Die vorstehende Haushaltssatzung des Zweckverbandes Naturpark Südeifel für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 95 Absatz 4 Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen der genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Der unter §4 der Haushaltssatzung 2026 des Zweckverbandes Naturpark Südeifel festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung in Höhe von 150.000 € wird mit einem Teilbetrag in Höhe von 99.084 € genehmigt.