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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 21/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes Naturpark Südeifel für das Jahr 2026

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit §§ 95 ff Gemeindeordnung (GemO) – in den jeweils geltenden Fassungen – am 20.03.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

994.296 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

994.296 Euro

der Jahresüberschuss auf

0 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

- 87.470 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

87.470 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

150.000 Euro.

§ 8 Umlage

(Verbandsumlage)

Gemäß § 9 der Verbandsordnung erhebt der Zweckverband Naturpark Südeifel zur Deckung des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs, von seinen Verbandsmitgliedern eine Umlage.

Die Berechnung der Umlage bezieht sich auf den Finanzbedarf nach Berücksichtigung des Festbetrages durch den Verein Naturpark Südeifel in Höhe von 17.500,00 €.

Die von den Verbandsmitgliedern aufzubringende Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2026 wird auf 147.481 € angesetzt und ist von den Mitgliedern mit dem auf sie entfallenden Anteil am 01.04.2026 an den Zweckverband zu entrichten.

Auf die einzelnen Verbandsmitglieder entfallen folgende Umlagebeträge:

Eifelkreis Bitburg-Prüm

47,1 %

61.221 EUR

Landkreis Trier-Saarburg

3,3 %

4.290 EUR

Verbandsgemeinde Arzfeld

10,8 %

14.038 EUR

Verbandsgemeinde Bitburger Land

5,2 %

6.758 EUR

Verbandsgemeinde Südeifel

30,3 %

39.384 EUR

Verbandsgemeinde Trier-Land

3,3 %

4.290 EUR

Verein Naturpark Südeifel

Festbetrag

17.500 EUR

§ 9 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 (vorläufiges Ergebnis) beträgt

207.144 EUR

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt voraussichtlich

207.144 EUR

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 beträgt voraussichtlich

207.144 EUR

§ 10 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 30.000,00 Euro überschritten sind. (vgl. § 29 der Geschäftsordnung des Zweckverbandes Naturpark Südeifel.

§ 11 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Irrel, 20.03.2026
Zweckverband Naturpark Südeifel
Verbandsvorsteher

Bekanntmachung

Die vorstehende Haushaltssatzung des Zweckverbandes Naturpark Südeifel für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 95 Absatz 4 Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen der genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Der unter §4 der Haushaltssatzung 2026 des Zweckverbandes Naturpark Südeifel festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung in Höhe von 150.000 € wird mit einem Teilbetrag in Höhe von 99.084 € genehmigt.