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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel

Änderung des Räumlichen Teilflächennutzungsplanes Irrel, Teilbereich Bollendorf;

erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m.

§ 3 Abs. 2 BauGB

Die Ortsgemeinde Bollendorf beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Campingplatz Altschmiede“-Sondergebiet Campingplatz-. Im laufenden Bauleitverfahren wurden die bisherigen erforderlichen bauplanungsrechtlichen Verfahrensschritte durch die Ortsgemeinde vollzogen. Mit der beabsichtigten Planung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Sondergebietes für Campingplätze (§ 10 Baunutzungsverordnung BauNVO) geschaffen werden. Der Flächennutzungsplan wird in einem Parallelverfahren durch die Verbandsgemeinde Südeifel angepasst.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung der Planentwurfsunterlagen bei der Verwaltung in der Zeit vom 22.08.2022 bis einschließlich zum 21.09.2022. Die Öffentlichkeit wurde über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die berührten benachbarten Gemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 2 / § 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.

Der Geltungsbereich der Planänderung zum Flächennutzungsplan umfasst folgende Flurgrundstücke: Gemarkung Bollendorf, Flur 2 Flurstücke: 577/142, 576/141 tlw., 136 tlw., 489/135 tlw., 490/135 tlw., 134 tlw., 133 tlw., 132 tlw., 440/131 tlw., 439/131 tlw., 426/128 tlw., 664/124 tlw., 127 tlw., 126 tlw., 487/125 tlw., 665/124 tlw., 649/123 tlw., 648/123 tlw., 122 tlw., 121 tlw., 734/114 tlw., 109 tlw., 455/108 tlw., 107 tlw., 106 tlw., 99 tlw., 732/40 tlw., 43/1, 739/42, 62 tlw., 68 tlw., 744/69, 69/1, 751/72, 67 tlw., 63 tlw., 725/61, 723/54, 724/61, 64, 65, 74, 66, 73, 97/1 tlw., 79/9, 79/10 tlw., 79/12, 755/77, 81/4 tlw., 79/8, 79/7, 329/6 tlw., 81/3, 79/6, 82/8, 232 tlw., 258, 257, 556/240, 557/240, 241, 242 tlw., 243 tlw., 244/1 tlw., 244/2 tlw., 511/245 tlw., 552/245 tlw., 247 tlw., 248 tlw., 259/1, 261/5, 409/256, 408/255, 261/4, 317, 668/262 tlw., 669/262 tlw., 670/262 tlw., 671/262 tlw., 313, 515/314, 516/314, 315, 316, 312, 397/311, 381/309, 396/311, 318, 319, 320, 321, 322, 526/323, 527/323, 431/324, 430/324, 325, 475/326, 412/326, 477/326, 476/326, 413/326, 478/326, 616/327, 617/327, 628/328, 615/327, 629/328, 329/11, 332/2, 543/332, 332/4, 333, 334/3, 335/2, 369/335, 337, 336/2, 338/2, 339/2, 340/2, 341/2, 342/2, 343/2, 308/4 und Flur 3, Flurstücke 813/24, 812/24, 811/24, 25/7, 25/2 tlw., 25/6, 64/1 tlw., 25/4, 26/2.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Lageplan. Im Rahmen des laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahrens beschloss der Verbandsgemeinderat Südeifel in seiner Sitzung vom 23.05.2024 die erneute Auslegung des Planentwurfs gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die erneute Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Entwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltrelevanten

Stellungnahmen) stehen Ihnen während der Zeit vom 02.06.2025 bis einschließlich 01.07.2025 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (www.vg-suedeifel.de; unter „Pläne & Karten“ {{gt}} Bauleitplanverfahren) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“, Bitburger Str. 15, 54673

Neuerburg aus. Während des Auslegungszeitraumes vom 02.06.2025 bis einschließlich 01.07.2025 können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 – 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“, Bitburger Str. 15, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:

Natur- und Landschaftsschutz

Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg – Prüm vom 19.01.2022 (Hinweise zur Plandarstellung und zur Kompensation), Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom 06.01.2022 (Hinweise zur Sicherung von landespflegerisch bedeutsamen Flächen), Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 14.01.2022 (Hinweise zum FFH-Gebiet 6603-301 "Ourtal".)

Mensch und menschliche Gesundheit

Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom 06.01.2022 (Hinweise zum Immissionsschutz)

Wasser / Abwasser

Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom 06.01.2022(Hinweise zum Überschwemmungsgebiet), Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz vom 10.01.2022 (Hinweise zum Überschwemmungsgebiet), Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 19.01.2022 (Hinweise zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Sauer (Gewässer I. Ordnung).)

Kultur- und Sachgüter

Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Außenstelle Trier, Direktion Landesarchäologie vom 27.01.2022 (Hinweise zu einem römerzeitlichen Bestattungsplatz), Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 19.01.2021 (Hinweise zu Kulturdenkmäler)

Landwirtschaftliche Belange

Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 22.12.2021 (allgemeine Anregungen, Hinweise und Kritik zur neuen Erschließungsstraße)

Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Wir weisen darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Verbandsgemeinde Südeifel
54673 Neuerburg, den 22. Mai 2025
( Siegel ), gez. Anna Carina Krebs
Bürgermeisterin