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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes Naturpark Südeifel

für das Jahr 2024

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit §§ 95 ff Gemeindeordnung (GemO) – in den jeweils geltenden Fassungen – am 06.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf  —  150.000 Euro.

§ 5, 6 und 7

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Steuersätze

Gebühren und Beiträge

Entfallen

§ 8 Umlage

(Verbandsumlage)

Gemäß § 9 der Verbandsordnung erhebt der Zweckverband Naturpark Südeifel zur Deckung des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs, von seinen Verbandsmitgliedern eine Umlage.

Die Berechnung der Umlage bezieht sich auf den Finanzbedarf nach Berücksichtigung des Festbetrages durch den Verein Naturpark Südeifel.

Die von den Verbandsmitgliedern aufzubringende Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2024 wird auf 147.482 € angesetzt und ist von den Mitgliedern mit dem auf sie entfallenden Anteil am 01.04.2023 an den Zweckverband zu entrichten.

Auf die einzelnen Verbandsmitglieder entfallen folgende Umlagebeträge:

Eifelkreis Bitburg-Prüm

47,1 %

61.221 EUR

Landkreis Trier-Saarburg

3,3 %

4.290 EUR

Verbandsgemeinde Arzfeld

10,8 %

14.038 EUR

Verbandsgemeinde Bitburger Land

5,2 %

6.759 EUR

Verbandsgemeinde Südeifel

30,3 %

39.384 EUR

Verbandsgemeinde Trier-Land

3,3 %

4.290 EUR

Verein Naturpark Südeifel

Festbetrag

17.500 EUR

§ 9 Eigenkapital

Der Jahresabschluss 2022 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft, jedoch noch nicht festgestellt. Für das Jahr 2023 und 2024 wurden die Planzahlen in das Eigenkapital eingerechnet.

§ 10 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 30.000,00 Euro überschritten sind. (vgl. § 29 der Geschäftsordnung des Zweckverbandes Naturpark Südeifel.

§ 11 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 12 und 13

Altersteilzeit

Leistungszahlungen

Entfallen

§ 14 Weitere Bestimmungen

Entfallen

Irrel, 20.11.2023
Zweckverband Naturpark Südeifel
Verbandsvorsteher