Die Wahllokale sind am Wahltag von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Die Ortsgemeinden sowie die Stadt Neuerburg bilden je einen Wahlbezirk.
Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Auf Verlangen des Wahlvorstandes, insbesondere wenn der Wahlberechtigte seine Wahlbenachrichtigungskarte nicht vorlegen kann und nicht persönlich bekannt ist, hat sich der Wahlberechtigte auszuweisen (z. B. durch einen gültigen Personalausweis).
Hinweis zu den Briefwahlunterlagen:
Bitte beantragen Sie die Briefwahlunterlagen so rechtzeitig, dass eine postalische Zustellung sichergestellt werden kann. Aus diesem Grund schließt unser Onlineportal zur Beantragung von Briefwahlunterlagen am 5. Juni 2024; 12:00 Uhr. Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg (Wahlamt) beantragt und abgeholt werden.
Grundsätzlich nur im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahlsonntag, 15.00 Uhr, bei der Verbandsgemeinde- verwaltung (Wahlamt), gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden nicht im Wählerverzeichnis eingetragen worden sind.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, 8. Juni 2024, 12.00 Uhr, noch ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Die Erteilung der Wahlscheine für diese Fälle kann
nach telefonischer Absprache mit dem Wahlamt bei der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen, sofern die jeweilige Frist eingehalten worden ist.
Das Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung ist samstags und sonntags
unter der Rufnummer (0 65 64) 69- 18500
zu erreichen.
Im Übrigen wenden Sie sich bitte an den/die Bürgermeister/in Ihrer Gemeinde, der/die im Bedarfsfalle mit dem Wahlamt Kontakt aufnehmen wird.