Der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel; räumlicher Teilflächennutzungsplan `Neuerburg`, sachlicher Teilflächennutzungsplan „Erneuerbare Energien“ (Windenergie/Photovoltaik) vom 23. April 2021 weist aktuell 6 Sonderbauflächen für Windenergie (Konzentrationszonen) aus. Durch die Ausweisung dieser Flächen entsteht eine Ausschlusswirkung, sodass alle übrigen Bereiche der Verbandsgemeinde planungsrechtlich nicht für weitere Windenergiestandorte zur Verfügung stehen.
Aufgrund geänderter energiepolitischer Rahmenbedingungen ist es auch in der Verbandsgemeinde Südeifel erforderlich, die hier vorhandenen sehr guten Windkraftpotentiale weiter zu nutzen. Ziel ist es, Planungsrecht für zusätzliche Sonderbauflächen zu schaffen und den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde; räumlicher Teilflächennutzungsplan `Neuerburg`, sachlicher Teilflächennutzungsplan „Erneuerbare Energien“ (Windenergie/Photovoltaik) entsprechend anzupassen.
Aus diesem Grund hat sich die Verbandsgemeinde Südeifel dazu entschlossen, in Anwendung von § 245e Abs. 1 BauGB weitere Bereiche für die Nutzung von Windenergie in den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde; räumlicher Teilflächennutzungsplan `Neuerburg`, sachlicher Teilflächennutzungsplan „Erneuerbare Energien“ (Windenergie/Photovoltaik) aufzunehmen (isolierte Positivplanung).
Insgesamt werden 10 neue Teilbereiche für die Windenergienutzung ausgewiesen, die sich über die Gemarkungen Altscheid/Weidingen, Emmelbaum, Heilbach, Muxerath und Uppershauen erstrecken sowie 4 Teilbereiche für Repowering im Bereich Leimbach/Hütten/Neuerburg. Die genaue Abgrenzung der Geltungsbereiche ist dem dieser Bekanntmachung beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sieht zunächst eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vor. Somit wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet.
Die Entwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Planzeichnung, Begründung Umweltbericht) stehen Ihnen während der Zeit vom 10.06.2025 bis einschließlich 11.07.2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (unmittelbar auf der Startseite www.vg-suedeifel.de unter dem Register „Gemeinden“, {{gt}} Bauleitplanverfahren) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg, 2. Obergeschoss, Raum 202 aus.
Während des Auslegungszeitraumes besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von Jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt (E-Mail-Adresse: ipp@vg-suedeifel.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 - 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg, 2. Obergeschoss, Raum 202 abgegeben bzw. vorgebracht werden.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.
Verbandsgemeinde Südeifel
54673 Neuerburg, den 28.05.2025
gez. Krebs
Bürgermeisterin
Übersichtslageplan - ohne Maßstab - Ausschnitt des von der Änderung betroffenen Gebietes der VG
Südeifel