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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Bauler für das Teilgebiet „Bei den Straßenhäusern“; -Sondergebiet Photovoltaik-; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

-Sondergebiet Photovoltaik-; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Bauler hat in seiner Sitzung vom 27.12.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Bei den Straßenhäusern“, -Sondergebiet Photovoltaik- gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan umfasst folgenden Geltungsbereich (Plangebiet): Gemarkung Bauler, Flur 8, Flurstücke: 61/1 teilweise, 73/3 teilweise, 74/8, 74/10, 74/10, 74/14 teilweise, 74/15 teilweise, 75, 76, 111/74 teilweise und 112/74 teilweise. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan ersichtlich.

Für die Belange des Umwelt- u. Naturschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen; dies erfolgt parallel im laufenden Bauleitplanverfahren.

Zur beabsichtigten Planung kann sich die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Die Planentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan (Planzeichnung mit den Textfestsetzungen, Begründung, Umweltbericht mit Gutachten Naturpark Südeifel) liegen hierzu in der Zeit vom

26.06.2023 bis einschließlich 25.07.2023

während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Während des v. g. Auslegungszeitraumes sind sämtliche auszulegenden Unterlagen auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel eingestellt und einsehbar

(https://www.vg-suedeifel.de; Rubrik: Aktuelles -> Bauleitplanverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligungen).

Während des Auslegungszeitraumes vom 26.06.2023 bis einschließlich 25.07.2023 hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von Jedermann schriftlich -auch in elektronischer Form per E-Mail oder Fax- bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, E-Mailadresse: info@vg-suedeifel.de, Fax-Nr. 06564 - 69 - 11260, eingereicht oder während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung zur Niederschrift vorgebracht werden.

54673 Bauler, den 07.06.2023
Ortsgemeinde Bauler
( Siegel ),
gez. Marianne Milbert
Bürgermeisterin