Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit §§ 95 ff Gemeindeordnung (GemO) – in den jeweils geltenden Fassungen – am 18.03.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 772.221 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 772.221 Euro |
| der Jahresüberschuss auf | 0 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 4.450 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -4.450 Euro |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht
veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 150.000 Euro.
Entfallen
Gemäß § 9 der Verbandsordnung erhebt der Zweckverband Naturpark Südeifel zur Deckung des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs, von seinen Verbandsmitgliedern eine Umlage.
Die Berechnung der Umlage bezieht sich auf den Finanzbedarf nach Berücksichtigung des Festbetrages durch den Verein Naturpark Südeifel.
Die von den Verbandsmitgliedern aufzubringende Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2025 wird auf 147.480 € angesetzt und ist von den Mitgliedern mit dem auf sie entfallenden Anteil am 01.04.2025 an den Zweckverband zu entrichten.
Auf die einzelnen Verbandsmitglieder entfallen folgende Umlagebeträge:
| Eifelkreis Bitburg-Prüm | 47,1 % | 61.221 EUR |
| Landkreis Trier-Saarburg | 3,3 % | 4.290 EUR |
| Verbandsgemeinde Arzfeld | 10,8 % | 14.038 EUR |
| Verbandsgemeinde Bitburger Land | 5,2 % | 6.758 EUR |
| Verbandsgemeinde Südeifel | 30,3 % | 39.384 EUR |
| Verbandsgemeinde Trier-Land | 3,3 % | 4.290 EUR |
| Verein Naturpark Südeifel | Festbetrag | 17.500 EUR |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 betrug | 56.645 EUR |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 betrug | 66.564 EUR |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 betrug | 74.208 EUR |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 betrug | 98.500 EUR |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 betrug | 112.041 EUR |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 betrug | 121.004 EUR |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug | 104.078 EUR |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug | 166.896 EUR |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt | 192.751 EUR |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt | 188.837 EUR |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt voraussichtlich | 188.837 EUR |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt voraussichtlich | 188.837 EUR |
Der Jahresabschluss 2023 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft, jedoch noch nicht festgestellt. Für das Jahr 2024 und 2025 wurden die Planzahlen in das Eigenkapital eingerechnet.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 30.000,00 Euro überschritten sind. (vgl. § 29 der Geschäftsordnung des Zweckverbandes Naturpark Südeifel.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Altersteilzeit
Leistungszahlungen
Entfallen
Entfallen