In der Ortsgemeinde Roth a. d. Our ist für die Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin/des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters bis zum 02.06.2025, 18.00 Uhr, kein Wahlvorschlag eingegangen. Dies hat der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Roth a. d. Our in der Sitzung zur Zulassung der Wahlvorschläge festgestellt.
Deshalb findet in der Ortsgemeinde Roth a. d. Our die Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin/des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters nicht durch Urwahl statt.
Die Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin/des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters erfolgt nun durch den Gemeinderat der Ortsgemeinde Roth a. d. Our (§ 53 Abs. 2 GemO) gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO.