Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht haben die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Südeifel als Friedhofsträger die Aufgabe, alle Grabmale auf deren Standfestigkeit zu überprüfen, um etwaigen Unfallgefahren für die Friedhofsbesucher wirksam begegnen zu können.
Die Unfallverhütungsvorschriften schreiben unter anderem vor, dass einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen ist.
Die diesjährigen Prüfungen auf den teilnehmenden kommunalen Friedhöfen der Verbandsgemeinde Südeifel sind in der Zeit ab dem 5. Juli 2025 vorgesehen und werden von einem zertifizierten und unabhängigen Prüfer durchgeführt.
Die Nutzungsberechtigten von beanstandeten Grabstätten werden in den Tagen nach der Überprüfung das Ergebnis per Post erhalten und aufgefordert, innerhalb einer festgesetzten Frist die betroffenen Grabmale wieder in einen standsicheren Zustand zu versetzen.