Die Ortsgemeinde Schankweiler beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Am Grünzelbach“. Mit der beabsichtigten Planung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Dorfgebietes (§ 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden. Im
Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel, räumlicher Teilflächennutzungsplan „Irrel“, sind die beabsichtigten Planbereiche als Flächen für Wohnbauflächen, Mischbauflächen, Verkehrsflächen, eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Friedhof und Parkplatz, eine Wasserfläche (Grünzelbach) sowie Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend anzupassen, eine Darstellung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO sowie § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB hier erforderlich. Der Geltungsbereich 1 der Planänderung umfasst folgende Flurgrundstücke der Gemarkung Schankweiler, Flur 1, Flurstücke: 132/2, 133 und 134/1, Flur 5, Flurstücke: 75/2 tlw. und 76, Flur 7, Flurstücke: 37/8 tlw., 38/2 tlw., 38/3, 38/4, 38/5, 38/6, 38/7 tlw., 38/8 tlw., 38/9 tlw., 39/1 tlw., 39/2 tlw., 39/3, 39/4, 39/6, 40, 41/1 tlw., 41/2 und 46 tlw.. Der Geltungsbereich 2 der Planänderung umfasst das Flurgrundstück 32, Flur 7 der Gemarkung Schankweiler und Geltungsbereich 3 umfasst die folgenden Flurgrundstücke der Gemarkung Schankweiler, Flur 5, Flurstücke: 71 tlw., 72 tlw., 75/2 tlw. und 78 sowie Flur 7, Flurstück 34. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan.
Das baurechtliche Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sieht zunächst eine frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vor. Somit wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet.
Die Entwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht) stehen Ihnen während der Zeit vom 23.06.2025 bis einschließlich 22.07.2025 gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (unmittelbar auf der Startseite www.vg-suedeifel.de unter „Pläne & Karten“ {{gt}} Bauleitplanverfahren) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg aus.
Während des Auslegungszeitraumes vom 23.06.2025 bis einschließlich 22.07.2025 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von Jedermann abgegeben werden. Diese
sollen elektronisch übermittelt (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 – 11260 oder zur Niederschrift während der
Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im
Erdgeschoss des „Marienheims“, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.