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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 25/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Hinweis auf die Reinigungspflicht öffentlicher Straßen und Gehwegen im Hinblick auf Starkregen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aufgrund der in den vergangenen Jahren zunehmend auftretenden Starkregenereignisse und schweren Gewitterlagen möchten wir alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Anlieger an Ihre Pflichten gemäß der geltenden Satzung der Ortsgemeinde Körperich erinnern.

Verschmutzte Straßenrinnen, Gehwege, Einläufe und Entwässerungsgräben können bei Starkregen zu erheblichen Problemen führen. Laub, Gras, Äste, Erde und sonstige Ablagerungen verhindern einen ungehinderten Wasserabfluss und können Überschwemmungen sowie Schäden an öffentlichen und privaten Einrichtungen verursachen.

Wir bitten Sie daher, die Ihnen obliegenden Reinigungs- und Säuberungspflichten regelmäßig und sorgfältig wahrzunehmen. Insbesondere sind:

  • Gehwege und angrenzende Straßenrinnen sauber zu halten,
  • Laub, Unrat und sonstige Ablagerungen zu entfernen,
  • Entwässerungsrinnen und Wasserabläufe freizuhalten,
  • Grundstücke so zu unterhalten, dass keine Beeinträchtigungen für den Wasserabfluss entstehen.

Die Einhaltung dieser Pflichten trägt wesentlich dazu bei, die Auswirkungen bei Starkregenereignissen zu minimieren und Schäden für die Allgemeinheit zu verhindern.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr verantwortungsbewusstes Handeln zum Schutz unserer Gemeinde.

Mit freundlichen Grüßen
Ortsgemeinde Körperich
Hermann-Josef Hecker, Ortsbürgermeister