Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aufgrund der in den vergangenen Jahren zunehmend auftretenden Starkregenereignisse und schweren Gewitterlagen möchten wir alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Anlieger an Ihre Pflichten gemäß der geltenden Satzung der Ortsgemeinde Körperich erinnern.
Verschmutzte Straßenrinnen, Gehwege, Einläufe und Entwässerungsgräben können bei Starkregen zu erheblichen Problemen führen. Laub, Gras, Äste, Erde und sonstige Ablagerungen verhindern einen ungehinderten Wasserabfluss und können Überschwemmungen sowie Schäden an öffentlichen und privaten Einrichtungen verursachen.
Wir bitten Sie daher, die Ihnen obliegenden Reinigungs- und Säuberungspflichten regelmäßig und sorgfältig wahrzunehmen. Insbesondere sind:
Die Einhaltung dieser Pflichten trägt wesentlich dazu bei, die Auswirkungen bei Starkregenereignissen zu minimieren und Schäden für die Allgemeinheit zu verhindern.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr verantwortungsbewusstes Handeln zum Schutz unserer Gemeinde.