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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 26/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Plascheid für die Jahre 2023 und 2024

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der zuletzt geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung am 24.05.2023 beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2023

2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf

136.343 €

136.344 €

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

142.160 €

136.000 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-5.817 €

344 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

-2.699 €

3.459 €

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

0 €

0 €

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

0 €

0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

0 €

0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

2.699 €

-3.459 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

2023

2024

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

500 v. H.

500 v. H.

- Grundsteuer B

500 v. H.

500 v. H.

- Gewerbesteuer

380 v. H.

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

27 €

27 €

- für den zweiten Hund

36 €

36 €

- für jeden weiteren Hund

48 €

48 €

- für jeden gefährlichen Hund

300 €

300 €

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz in der derzeit geltenden Fassung werden wie folgt festgesetzt:

Dorfgemeinschaftshaus

2023

2024

Dorfgemeinschaftshaus Nutzung für private und

kommerzielle Veranstaltungen - Ortsansässige

50 €

50 €

Dorfgemeinschaftshaus Nutzung für private und

kommerzielle Veranstaltungen - Auswärtige

100 €

100 €

Dorfgemeinschaftshaus Nutzung für Folgetage

- Ortsansässige

30 €

30 €

Dorfgemeinschaftshaus Nutzung für Folgetage

- Auswärtige

60 €

60 €

2023

2024

Dorfgemeinschaftshaus - Nutzung Vorkühlraum

je Tag

- Ortsansässige

5 €

5 €

Dorfgemeinschaftshaus - Nutzung Vorkühlraum

je Tag

- Auswärtige

10 €

10 €

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug -96.736 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt -104.677 €. und zum 31.12. 2023 -110.494 € sowie zum 31.12.2024 -110.150 €.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € (2023) und 1.000 € (2024) überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen

Ortsgemeinde Plascheid, den 20.06.2023
gez. Ortsbürgermeister Jürgen Eckes

Hinweis zur Bekanntmachung:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung an den folgenden sieben Werktagen während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, er die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Plascheid, den 20.06.2023
gez. Ortsbürgermeister Jürgen Eckes