Gemäß § 4 Abs. 5 in Verbindung mit § 6 Abs. 5 des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImSchG) wird die Ausnahmegenehmigung von den Verboten der §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. 1 LImSchG (Verbot der Betätigung zwischen 22.00 – 6.00 Uhr (Nachtzeit), die zu einer Störung der Nachtruhe führen können und Verbot der Benutzung von Tongeräten während der Nachtzeit) für folgende Veranstaltungen anlässlich des Musikalischen Sommers in Neuerburg für den Stadtpark erteilt:
Freitag, 26.06.2026, Freitag, 10.07.2026, Freitag, 24.07.2026 jeweils bis 23.00 Uhr, Freitag, 19.06.2026 bis 22.30 Uhr.