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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 26/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gentingen für die Jahre 2026 und 2027

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der zuletzt geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung am 16.04.2026 beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

200.894

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2026

2027

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

100.447 €

0 €

Zusammen auf

100.447 €

0 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

2026

2027

131.512 €

137.626 €

§ 5 Steuersätze

2026

2027

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

400 v. H.

400 v. H.

- Grundsteuer B

350 v. H.

465 v. H.

- Gewerbesteuer

380 v. H.

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

38 €

38 €

- für den zweiten Hund

58 €

58 €

- für jeden weiteren Hund

78 €

78 €

- für jeden gefährlichen Hund

300 €

300 €

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz in der derzeit geltenden Fassung werden wie folgt festgesetzt:

Friedhof

2026

2027

Friedhofsunterhaltungsgebühren je Grabstelle

 15 €

15 €

Wahlgrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht 

260 €

260 €

Wahlgrabstelle - Wiedererwerb

 100 €

100 €

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 106.395 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 111.206 €. und zum 31.12. 2026 98.968 € sowie zum 31.12.2027 92.387 €.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € (2026) und 1.000 € (2027) überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen

Ortsgemeinde Gentingen, den 15.06.2026
gez. Natascha List, Ortsbürgermeisterin

Hinweis zur Bekanntmachung:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung an den folgenden sieben Werktagen während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, er die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Gentingen, den 15.06.2026
gez. Natascha List, Ortsbürgermeisterin