Die Ortsgemeinde Schankweiler beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Bei den Eichen“ – Sondergebiet Photovoltaik. Im laufenden Bauleitverfahren wurden die bisherigen erforderlichen bauplanungsrechtlichen Verfahrensschritte durch die Ortsgemeinde vollzogen. Mit der beabsichtigten Planung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung sonstigen Sondergebietes (§ 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden. Der Flächennutzungsplan ist in einem Parallelverfahren durch die Verbandsgemeinde Südeifel anzupassen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung der Planentwurfsunterlagen bei der Verwaltung in der Zeit vom 31.07.2023 bis einschließlich zum 30.08.2023. Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die berührten benachbarten Gemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 / § 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.
Der Geltungsbereich der Planänderung zum Flächennutzungsplan umfasst folgende Flurgrundstücke:
Gemarkung Schankweiler, Flur 5, Flurstücke: 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28/1, 28,2, 29 (teilweise), 36, 37, 38, 39. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Lageplan. Im Rahmen des laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahrens beschloss der Verbandsgemeinderat Südeifel in seiner Sitzung vom 23.05.2024 die Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange/berührte benachbarte Gemeinden gemäß den §§ 4 Abs. 2 / § 2 Abs. 2 BauGB.
Die Entwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht, Fachbeitrag Artenschutz, Maßnahmenkonzept Feldlerche (Textfassung und Karte) und die bereits vorliegenden Stellungnahmen) stehen Ihnen während der Zeit vom 08.07.2024 bis einschließlich 07.08.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (www.vg-suedeifel.de; Rubrik - Aktuelles - Bauleitplanverfahren - Öffentlichkeitsbeteiligungen) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“ im Gesundheitszentrums Neuerburg, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg aus.
Während des Auslegungszeitraumes vom 08.07.2024 bis einschließlich 07.08.2024 können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 – 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“ im Gesundheitszentrums Neuerburg, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
Umweltbericht (EE-Plan GmbH, April 2023) als Teil der Begründung zur Änderung des Teil FNPs Neuerburg der Verbandsgemeinde Südeifel mit Informationen u.a. zu folgenden Themen:
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Flächennutzungsplan liegen
vor und werden mit ausgelegt:
1. Schreiben Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 25.08.2023:
2. Landesbetrieb Mobilität Gerolstein vom 19.08.2023
3. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Dienststelle Trier vom 10.08.2023
4. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 31.07.2023
5. Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel vom 14.08.2022
6. Westnetz GmbH vom 26.08.2022
7. Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (Außenstelle Trier) vom 22.08.2023
8. IHK Trier vom 24.08.2023
9. Südeifel Werke, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung vom 07.08.2024
10. Schreiben Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Eifel vom 14.08.2023:
Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Wir weisen darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).