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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 27/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel Änderung des Räumlichen Teilflächennutzungsplanes Neuerburg, Teilbereich Bauler Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ortsgemeinde Bauler beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Auf der hintersten Rittersbach, Auf der Höh, Auf der Höh unter dem Weg“-Sondergebiet Photovoltaik-. Im laufenden Bauleitverfahren wurden die bisherigen erforderlichen bauplanungsrechtlichen Verfahrensschritte durch die Ortsgemeinde vollzogen. Mit der beabsichtigten Planung

sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Sondergebietes für Photovoltaikanlagen (§ 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) geschaffen werden. Der Flächennutzungsplan ist in einem Parallelverfahren durch die Verbandsgemeinde Südeifel anzupassen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung der Planentwurfsunterlagen bei der Verwaltung in der Zeit vom 19.06.2023 bis einschließlich zum 18.07.2023. Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die berührten benachbarten Gemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 / § 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.

Der Geltungsbereich der Planänderung zum Flächennutzungsplan umfasst folgende Flurgrundstücke:

Gemarkung Bauler, Flur 8, Flurstücke: 1/2, 3/2, 4/2, 5, 6/2, 50/5, 50/6, 50/20, 98/4, 117/2, 118/2, 124/6 und Flur 7, Flurstücke 1/10, 1/11, 1/12, 2, 3, 4, 5, 6/1 und 7. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Lageplan. Im Rahmen des laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahrens beschloss der Verbandsgemeinderat Südeifel in seiner Sitzung vom 06.12.2023 die Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange/berührte benachbarte Gemeinden gemäß den §§ 4 Abs. 2 / § 2 Abs. 2 BauGB.

Die Entwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen) stehen Ihnen während der Zeit vom 08.07.2024 bis einschließlich 07.08.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (www.vg-suedeifel.de; Rubrik - Aktuelles - Bauleitplanverfahren - Öffentlichkeitsbeteiligungen) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Marienheim, Bitburger Str. 15, 54673 Neuerburg aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 08.07.2024 bis einschließlich 07.08.2024 können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 – 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Marienheim, Bitburger Str. 15, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:

Begründung inkl. Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander. Dem Umweltbericht ist zudem ein Gutachten zu den Auswirkungen der Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf den Schutzzweck des „Naturpark Südeifel“ und das Landschaftsbild inkl. Sichtfeldanalyse als Anlage beigefügt.

Weiterhin können folgende umweltbezogene Stellungnahmen eingesehen werden, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB eingegangen sind:

Natur- und Landschaftsschutz

Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer vom 12.07.2023 (Einbindung in das Landschaftsbild), Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 14.07.2023

(Hinweise und Anregungen zur Bewirtschaftung, landespflegerische Zielvorstellungen aus dem Flächennutzungsplan)

Wasser / Abwasser

Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz vom 17.07.2023 (Hinweise zu Oberflächenabfluss und Starkregenvorsorge), Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 14.07.2023 (Hinweise zu Gewässern und Oberflächenabfluss)

Kultur- und Sachgüter

Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz vom 17.06.2023 (Hinweise zum Flächendenkmal „Westwall und Luftverteidigungszone West“)

Boden und Baugrund

Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 14.07.2023

Landwirtschaftliche Belange

Stellungnahme des Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum vom 27.06.2023, Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 19.07.2023

Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Wir weisen darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Verbandsgemeinde Südeifel
54673 Neuerburg, den 27.06.2024
( Siegel ), gez. Ursula Wilmsen
1. Beigeordnete