Gerichtsprozess, Anklage, Verteidigung, Richter und Urteil – fast alle haben davon schon zumindest gehört. Es gibt aber auch Möglichkeiten, Streit und Schäden außergerichtlich zu regeln. Genauso bindend und vollstreckbar wie ein Gerichtsurteil. Dabei schneller, diskreter und preiswerter. Oft fehlt das Wissen, dass man sich in einem amtlichen Schiedsverfahren gerichts- und revisionsfest einigen kann. Dabei gibt es Schiedsmänner und -frauen schon seit 1827 in Deutschland. Eine bewährte Tradition, die aber aufgrund der nicht-öffentlichen Schlichtungsverhandlungen wenig wahrgenommen wird. Zum Glück, denn kleine Privatrechtsstreitigkeiten und Ehrverletzungen lassen sich oft diskret und einvernehmlich vor einem Schiedsmann beilegen. Die Verhandlung ist vertraulich, ohne Zuschauer und ohne Presse. Der amtlich protokollierte Vergleich erspart dann den Gang zu Gericht.