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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 27/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Körperich

Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Körperich für das Teilgebiet „Öko-Park-Gaytal“ - 3. Änderung

Unterrichtung und Äußerung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Rahmen einer Bebauungsplanänderung möchte die Ortsgemeinde Körperich die Art der baulichen Nutzung im Teilgebiet „Öko-Park-Gaytal“ - 3. Änderung des geltenden Bebauungsplanes bzw. der zugehörigen 1. Änderung an die tatsächlichen Gegebenheiten (Wohnen) anpassen. Derzeit ist in diesem Teilbereich die Nutzung als Sondergebiet „Campingplatz“ festgesetzt. Der Bebauungsplan „Öko-Park-Gaytal“ – 3. Änderung ist auf der Grundlage des § 13a BauGB in einem beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Der Geltungsbereich zum Bebauungsplan umfasst das Flurstück 48 teilweise, Flur 11, Gemarkung Obersgegen. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan ersichtlich.

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan (Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung, Lageplan) stehen Ihnen während der Zeit vom 07.07.2025 bis einschließlich 06.08.2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (unmittelbar auf der Startseite www.vg-suedeifel.de unter „Pläne & Karten“ {{gt}} Bauleitplanverfahren) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“ im Gesundheitszentrums Neuerburg, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 07.07.2025 bis einschließlich 06.08.2025 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von Jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 – 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“ im Gesundheitszentrums Neuerburg, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.

54675 Körperich, den 24.06.2025
Ortsgemeinde Körperich
(Siegel) gez.
Hermann-Josef Hecker
Ortsbürgermeister