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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 27/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Irrel

Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Irrel für das Teilgebiet „Südlich der Prümzurlayer Straße, Ecke Ewerhartstraße“;

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ortsgemeinde Irrel beabsichtigt die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Südlich der Prümzurlayer Straße, Ecke Ewerhartstraße“. Im Rahmen des laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes beschloss der Ortsgemeinderat Irrel in seiner Sitzung vom 10.04.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplan umfasst folgenden Geltungsbereich (Plangebiet):

Gemarkung Irrel, Flur 52, Flurstücke:12, 15, 16, 19/1, 19/2, 20, 21, 23, 24, 25, 327 (jeweils vollständig), sowie 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 10, 11, 13, 14 (jeweils teilweise) und Flur 53, Flurstücke 102, 108 (jeweils vollständig) sowie 103, 104, 105, 106, 107 (jeweils teilweise).

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan ersichtlich.

Für die Belange des Umwelt- u. Naturschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Beides erfolgt parallel zum laufenden Bauleitplanverfahren.

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan (Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Lageplan, bereits vorliegenden Stellungnahmen, Abwägungstabelle) stehen Ihnen während der Zeit vom 07.07.2025 bis einschließlich 06.08.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (unmittelbar auf der Startseite www.vg-suedeifel.de unter „Pläne & Karten“ {{gt}} Bauleitplanverfahren) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“ im Gesundheitszentrums Neuerburg, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 07.07.2025 bis einschließlich 06.08.2025 können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 - 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“ im Gesundheitszentrums Neuerburg, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden öffentlich ausgelegt: Umweltbericht (ISU GmbH Bitburg, 03/2025)

Der Umweltbericht enthält Arten umweltbezogener Informationen, die im Rahmen der Umweltprüfung untersucht und im Umweltbericht dokumentiert wurden, u.a.:

Natura 2000 - Verträglichkeitsvorprüfung zum FFH-Gebiet Nr. 6205-301 „Sauertal und Seitentäler“ zu Beeinträchtigung des FFH-Gebiets i.S.d. § 34 Abs. 2 BNatSchG

Prüfung von Schutzwürdigkeit örtlicher Schutzgebiete und Objekte des Naturschutzes

Flächen innerhalb des Plangebiets bereits heute bebaut und versiegelt; Flächen weisen eine nur geringe bis sehr geringe Bedeutung für den Natur- und Artenschutz auf

Verweis auf Belange des Hochwasserschutzes und des Schutzes vor Starkregenereignissen

Prüfung von Umweltmaßnahmen, um erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu vermeiden

Eingriffsregelungen nach BNatSchG nicht notwendig

Prüfung auf negativen Auswirkungen auf Menschen und seine Gesundheit, insb. durch Lärm

Bisher eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 23.12.2024 bis 29.01.2025

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Mainz 22.01.2025 zur möglichen Betroffenheit des Denkmalschutzes; bei Bodeneingriffen ist auf potenzielle untertägige vorhandene bauliche Anlagen und auf potenziell militärische Fundgegenstände zu achten

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 27.01.2025 zum Wasserrecht und der Lage des Plangebiets im teilweise gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet; weiterhin ist das Risikogebiet nach § 78b WHG betroffen; Bestimmungen des § 78 WHG sind bei (Neu-)Bauten zu berücksichtigen; bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen innerhalb ausgewiesener Risikogebiete ist der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden zu vermeiden; Verträglichkeit von Neubauten ist im Bauantragsverfahren nachzuweisen; zur Starkregenvorsorge: Plangebiet kann bei außergewöhnlichen Starkregenereignissen (Dauer 1 Std, SRI 7) teilweise bis zu 30 cm eingestaut werden

Landesamt für Geologie und Bergbau vom 29.01.2025 zur Lage des Plangebiets innerhalb der Prümaue, die eine geringe Tragfähigkeit und möglicherweise ungleichmäßige Verformbarkeit des Bodens bedingt

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, 17.01.2025 zum anlagenbezogener Immissionsschutz; die Schutzbedürftigkeit der im Plangebiet befindlichen Nutzungen wird auch künftig nach Nr. 6.6 „Zuordnung des Immissionsortes“ der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) zu beurteilen sein

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz vom 22.01.2025 zur Abwasserbeseitigung und zur Erschließung im Trennsystem; Verweis auf hochwasserangepasste Bauweise bei (Neu-)Bauten aufgrund der Lage des Plangebietes

Südeifelwerke AöR0 9.01.2025 zur Entwässerung von Abwasser-, Niederschlagswasser

54666 Irrel, den 18.06.2025
Ortsgemeinde Irrel
( Siegel ) gez.
Simon Jegen
Ortsbürgermeister Irrel