Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Irrel hat in der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2025 eine Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Südlich der Prümzurlayer Straße/Ecke Ewerhartstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen; dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB. Anlass zur Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Prümzurlayer Straße/Ecke Ewerhartstraße“ ist die Entnahme von Flächen im Bereich der Anwesen zu den Hausnummern 17 und 19 in der Prümzurlayer Straße als Folge eines weiteren Bauleitplanverfahrens. Der Bebauungsplan umfasst nunmehr folgenden Geltungsbereich:
Gemarkung Irrel, Flur 52, Flurstücke:12, 15, 16, 19/1, 19/2, 20, 21, 23, 24, 25, 327 (jeweils vollständig), sowie 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 10, 11, 13, 14 (jeweils teilweise) und Flur 53, Flurstücke 102, 108 (jeweils vollständig) sowie 103, 104, 105, 106, 107 (jeweils teilweise).
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem beigefügten unmaßstäblichen Lageplan.