Titel Logo
Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 27/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gemünd für die Jahre 2026 und 2027

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der zuletzt geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung am 24.04.2026 beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2026

2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf

64.345 €

65.304 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

72.994 €

70.166 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-8.649 €

-4.862 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-7.847 €

-3.701 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.256 €

0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

39.940 €

0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-34.684 €

0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

42.531 €

3.701 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2026

2027

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

34.684 €

0 €

Zusammen auf

34.684 €

0 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

2026

2027

93.975 €

97.105 €

§ 5 Steuersätze

2026

2027

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

500 v. H.

500 v. H.

- Grundsteuer B

500 v. H.

500 v. H.

- Gewerbesteuer

380 v. H.

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

24 €

24 €

- für den zweiten Hund

36 €

36 €

- für jeden weiteren Hund

48 €

48 €

- für jeden gefährlichen Hund

200 €

200 €

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz in der derzeit geltenden Fassung werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

Friedhofsunterhaltungsgebühren je Grabstelle

12 €

12 €

Wahlgrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht

260 €

260 €

Wahlgrabstelle - Wiedererwerb

10 €

10 €

Grabaushub - pauschal

260 €

260 €

Leichenhalle - Nutzungsgebühr pauschal

16 €

16 €

Leichenhalle - Nutzungsgebühr pauschal für nicht Ortsansässige

22 €

22 €

Kapelle - Beitrag für die Unterhaltung und Bewirtschaftung pro Haushalt und Jahr

10 €

10 €

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug -27.655 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt -35.735 €. und zum 31.12. 2026 -44.384 € sowie zum 31.12.2027 -49.246 €.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € (2026) und 1.000 € (2027) überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen

Ortsgemeinde Gemünd, den 17.06.2026
gez. Guy Thies, Ortsbürgermeister

Hinweis zur Bekanntmachung:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung an den folgenden sieben Werktagen während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, er die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Gemünd, den 17.06.2026
gez. Guy Thies, Ortsbürgermeister