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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 27/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nasingen für die Jahre 2026 und 2027

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der zuletzt geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung am 11.05.2026 beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2026

2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf

86.912 €

87.406 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

76.807 €

76.765 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

10.105 €

10.641 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

13.268 €

13.805 €

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

4.124 €

0 €

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

23.882 €

0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-19.758 €

0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

6.490 €

-13.805 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

2026

2027

8.523 €

11.827 €

§ 5 Steuersätze

2026

2027

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 

-

Grundsteuer A

500 v. H.

500 v. H.

-

Grundsteuer B

500 v. H.

500 v. H.

-

Gewerbesteuer

380 v. H.

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

24 €

24 €

-

für den zweiten Hund

36 €

36 €

-

für jeden weiteren Hund

48 €

48 €

-

für jeden gefährlichen Hund

200 €

200 €

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz in der derzeit geltenden Fassung werden wie folgt festgesetzt:

Friedhof

2026

2027

Friedhofsunterhaltungsgebühren je Grabstelle

8 €

8 €

Wahlgrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht

310 €

310 €

Wahlgrabstelle - Wiedererwerb

10 €

10 €

Urnenwahlgrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht

250 €

250 €

Urnenwahlgrabstelle - Wiedererwerb

175 €

175 €

Urnenreihengrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht

200 €

200 €

Rasenurnengrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht einschl. lfd. Unterhaltung für 20 Jahre

360 €

360 €

Rasenurnengrabstelle anonym - Verleihung Nutzungsrecht einschl. lfd. Unterhaltung für 20 Jahre

300 €

300 €

Beisetzung einer weiteren Urne

100 €

100 €

Dorfgemeinschaftshaus

2026

2027

Dorfgemeinschaftshaus Nutzung für Ortsansässige

25 €

25 €

Dorfgemeinschaftshaus Nutzung für Auswärtige

40 €

40 €

Mulchgerät

2026

2027

Mulchgerät - Nutzung je Jahr zuzüglich gesetzl. Umsatzsteuer

52 €

52 €

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 36.820 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 41.052 €. und zum 31.12. 2026 51.157 € sowie zum 31.12.2027 61.798 €.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € (2026) und 1.000 € (2027) überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 0 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen

Ortsgemeinde Nasingen, den 17.06.2026
gez. Hanna Weires, Ortsbürgermeisterin

Hinweis zur Bekanntmachung:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung an den folgenden sieben Werktagen während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, er die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Nasingen, den 17.06.2026
gez. Hanna Weires, Ortsbürgermeisterin