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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 27/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Schankweiler

Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Schankweiler für das Teilgebiet „Am Grünzelbach“, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ortsgemeinde Schankweiler beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Am Grünzelbach“ zur Ausweisung eines Dorfgebiets (gem. § 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO)). Im Rahmen des laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes beschloss der Ortsgemeinderat Schankweiler in seiner Sitzung vom 23.03.2026 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Bebauungsplan umfasst folgenden Geltungsbereich (Plangebiet):

Gemarkung Schankweiler, Flur 1, Flurstücke: 125 (tlw.), 132/1, 132/2, 133, 134/1; Flur 5, Flurstücke: 71, 76, 75/2 (tlw.); Flur 7, Flurstücke 25/1, 25/2, 25/3, 32, 33/10, 33/11, 33/12, 33/14, 33/15, 34, 37/3, 37/4, 37/6, 37/10, 37/12, 37/13, 37/14, 37/15, 37/8, 37/9, 38/1, 38/2, 38/3, 38/4, 38/5, 38/6, 38/7, 38/8, 38/9, 39/1, 39/2, 39/3, 39/4, 39/5, 39/6, 40, 41/1, 41/2, 42, 43, 44, 45, 46, 47.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem dieser Bekanntmachung

beigefügtem Lageplan ersichtlich. Für die Belange des Umwelt- u. Naturschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Beides erfolgt parallel zum laufenden Bauleitplanverfahren. Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan (Planurkunde mit Textfestsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Karte Bestand Biotoptypen, Geruchsgutachten und Entwässerungskonzept) stehen Ihnen während der Zeit vom

06.07.2026 bis einschließlich 05.08.2026

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (unmittelbar auf der Startseite www.vg-suedeifel.de unter „Bürgerservice“ > Bauleitplanverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligungen) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 06.07.2026 bis einschließlich 05.08.2026 können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 – 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Folgende umweltbezogene Informationen/Stellungnahmen liegen vor:

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Begründung inkl. Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen und menschliche Gesundheit (Geräusch-, Geruchs-, Lichtimmissionen), Tiere und Pflanzen (Biotope, Artenschutz, FFH-Gebiet „Ferschweiler Plateau“, Eingriffsbilanzierung), Boden (Baugrund, Relief, Versiegelung), Fläche (Flächenverlust Landwirtschaft), Wasser (Oberflächen- und Grundwasser, Starkregengefährdung), Klima/Luft (Klimatische Funktionen, Klimawandel), Landschaftsbild und Erholung (Orts- und Landschaftsbild, Naturpark Südeifel), Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander.

Dem Umweltbericht sind folgende zusätzlichen Anlagen beigefügt:

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eine Karte mit dem Bestand der Biotoptypen

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eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (Screening)

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ein Geruchsgutachten (TÜV Nord)

Weiterhin können folgende umweltbezogene Stellungnahmen eingesehen werden, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB eingegangen sind:

Hinweis auf ein Wegkreuz am südlichen Ortsrand von Schankweiler (GDKE Denkmalpflege); Hinweis auf potenziell fossilführende Gesteine und die damit verbundene Anzeigepflicht bei Funden (GDKE Landesarchäologie); Hinweis auf die naturschutzfachlichen Forderungen bezüglich der Datenerhebung zur Einstufung des naturschutzfachlichen Schutzstatus der Planfläche, der Forderungen bezüglich des Grünzelbaches, der Streuobstwiesen sowie einer Eingrünung der geplanten Lagerhalle mit Gehölzen, Festsetzung von Vorgaben für Beleuchtungseinrichtungen, Hinweis zur Eintragung in das Kompensationsverzeichnis (KV Bitburg-Prüm); Empfehlung der Durchführung von Baugrunduntersuchungen und Hangstabilität, Hinweis auf das Geologiedatengesetz (LGB RlP); Hinweis auf den Enztalradweg im Geltungsbereich (LBM Gerolstein); Anpassung der Geruchsimmissionsprognose an die aktuellen Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlagen (SGD Nord Gewerbeaufsicht); Berücksichtigung der Starkregenthematik, Hinweis zur Renaturierung des Grünzelbaches, Hinweis zu den Rückhaltemaßnahmen (SGD Nord Wasserwirtschaft); Hinweis zu Abstimmung von Anpflanzungen (Westnetz).

54668 Schankweiler, den 24.06.2026
Ortsgemeinde Schankweiler
( Siegel ), gez. Lothar Gansen
Ortsbürgermeister