Gemäß § 4 Abs. 5 in Verbindung mit § 6 Abs. 5 des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImSchG) wird die Ausnahmegenehmigung von den Verboten der §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. 1 LImSchG (Verbot der Betätigung zwischen 22.00 - 6.00 Uhr (Nachtzeit), die zu einer Störung der Nachtruhe führen können und Verbot der Benutzung von Tongeräten während der Nachtzeit) für folgende Veranstaltung anlässlich des Musikalischen Sommers in Neuerburg für den Bereich des Marktplatzes erteilt:
Freitag, 08.07.2022; Freitag, 05.08.2022 und Freitag, 12.08.2022 jeweils bis 22.30 Uhr.
Freitag, 15.07.2022 und Freitag, 19.08.2022 jeweils bis 23.00 Uhr.